.: Abrechnung Ihres Gasverbrauchs
:: Preisbestandteile und Abrechnung
Grundpreis
Grundpreise werden im Abrechnungszeitraum taggenau verrechnet.
Arbeitspreis
Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der aus dem Brennwert und den physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Erdgases ermittelt wird. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt dieser Faktor Schwankungen. Für grobe Schätzungen kann als Umrechnungszahl 11 kWh/m3 verwendet werden. Der genaue Umrechnungsfaktor wird auf der Rechnung ausgewiesen. Das Entgelt für den Gasverbrauch ergibt sich durch Multiplikation der errechneten Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis. Beim Vergleich der Kilowattstunde (kWh) Erdgas mit der Kilowattstunde (kWh) Strom müssen die Wirkungsgrade der Verbrauchsgeräte berücksichtigt werden. Der Arbeitspreis enthält den Preis für die Netznutzung (Transport des Erdgases).
Konzessionsabgabe
Das Entgelt für die Lieferung von Erdgas enthält Konzessionsabgaben, die an die Gemeinde abgeführt werden. Somit ist die Konzessionsabgabe Preisbestandteil gemäß Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I Nr. 1 vom 14. Januar 1992).
Steuern
Die Arbeits- und Mindestpreise enthalten die ab 1. Januar 2003 auf netto 0,55 Ct/kWh erhöhte Mineralölsteuer auf Erdgas. Die aufgeführten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer mit dem jeweiligen gesetzlichen Steuersatz (z.Zt. 19 %).
Für alle Fragen der Abrechnung Ihres Gasbezuges steht Ihnen unser Kundendienst Verbrauchsabrechnung zur Verfügung.

