.: Ersatzversorgung mit Erdgas nach § 38 EnWG
Die Städtische Werke Borna GmbH liefert hilfsweise Gas im Rahmen der Ersatzversorgung an alle niederdruckversorgten Letztverbraucher, welche keinem Gaslieferanten zugeordnet werden können, entsprechend ihres gesetzlichen Anspruchs. Dies geschieht unter den Bedingungen der GasGVV (PDF) und den Preisen für die Grundversorgung der Städtische Werke Borna GmbH, die den "Allgemeinen Bedingungen" und den "Allgemeinen Preisen" der Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 und 38 EnWG entsprechen. Der Anspruch besteht gemäß § 38 EnWG für maximal 3 Monate.
Darüber hinaus werden die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung ausnahmslos auf alle Kunden und für jede Vertragsart angewandt, die keinem Gaslieferanten zugeordnet werden können.
Preisbestandteile | Einheit | netto | brutto1) |
|---|---|---|---|
Arbeitspreis | Ct/kWh | 6,04 | 7,19 |
Grundpreis | €/Jahr | 67,50 | 80,33 |
1) Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z.Zt. 19%
Entnimmt ein Kunde Gas aus dem Erdgasnetz, ohne daß diese Entnahme einer Lieferung oder einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, so handelt es sich um eine Ersatzversorgung. Sie wird vom Grundversorger Städtische Werke Borna GmbH im Netzgebiet der Städtische Werke Borna Netz GmbH (SWBnetz) durchgeführt. Der gesetzliche Anspruch endet spätestens nach drei Monaten. Die Preise sind veränderlich und können nach Maßgabe der GasGVV angepaßt werden.
Die Gasversorgung erfolgt nach den Bestimmungen der Gasgrundversorgungsver-ordnung - GasGVV - und den Ergänzenden Bedingungen der SWB zur GasGVV.

