Städtische Werke Borna GmbH Mario Maron Am Wilhelmschacht 20 04552 Borna Deutschland +49 34 33 / 21 61
 
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.: Fernwärmehausanschluß

Die Herstellung neuer Hausanschlüsse oder die Umverlegung oder Abtrennung bestehender Anschlüsse beantragen Sie bitte mittels eines Formulars, daß Sie bei uns erhalten. Zeitsparender können Sie das Formular (PDF) auch von unserer Website laden und ausdrucken.


:: Verfahrensablauf

1. Beantragung des Hausanschlusses

Mit dem Antrag zur Fernwärmeversorgung, den Sie bitte mit dem Lageplan Ihres Grundstückes und einem Grundriß des Keller- oder Erdgeschosses je nach gewünschter Hauseinführung ergänzen, übergeben Sie uns alle erforderlichen Daten zur Auslegung Ihres Hausanschlusses bzw. gegebenenfalls dessen Entfernung. Sollten Sie ein durchschreibendes Formular von uns bezogen haben, so behalten Sie bitte den letzten Durchschlag des ausgefüllten Formulars ein. Unsere Monteure vereinbaren mit Ihnen einen Termin vor Ort, um gemeinsam Trassierung und Hauseinführung festzulegen und auszumessen und technische Einzelheiten zu klären.


2. Angebot und Auftrag

Auf der Grundlage Ihres Antrages und des Aufmaßes und unter Berücksichtigung eventuell von Ihnen geplanter Eigenleistungen unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot über Ihren Anschlußkostenbeitrag, bestehend aus den Herstellungs- oder Abtrennungskosten und eventuell einem Baukostenzuschuß für eine erforderliche Verstärkung des Verteilnetzes. Mit der Unterzeichnung des Angebotes und des Einverständnisses zur Grundstücksbenutzung erteilen Sie uns den Auftrag zur Baumaßnahme Hausanschluß. Mit unserem Kundendienstmonteur stimmen Sie den Termin für die Baumaßnahme ab.


3. Bauphase

Nach Eingang Ihres Auftrages steht dem Baubeginn nichts mehr im Wege. Parallel zum Bau des Hausanschlusses können Sie nun die erforderliche Fernwärme-Hausanschlußstation (HASt) von einem Unternehmen Ihrer Wahl installieren lassen. Die Technischen Anschlußbedingungen für die Fernwärmeversorgung der Städtische Werke Borna GmbH (TAB FW) sind hierbei zu beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen errichte SWB die HASt, wenn dies im Fernwärmeliefervertrag gesondert vereinbart wurde.


4. Rechnungslegung und Zahlung

Nach Abschluß der Baumaßnahme legen wir die Rechnung. Sollten Sie es mit der Inbetriebnahme Ihrer angeschlossenen Anlage besonders eilig haben, so zahlen Sie den fälligen Betrag an Hand der im Angebot ausgewiesenen Summe ein. Sie ist im Normalfall identisch mit dem Rechnungsbetrag. Abweichungen ergeben sich nur, wenn während des Bauablaufs unvorhersehbare Mehraufwendungen entstanden sind, über die Sie informiert wurden.


5. Inbetriebnahme / Außerbetriebnahme der Kundenanlage

Mit dem von Ihrem Installateur ausgefüllten Antrag zur Inbetriebsetzung/ Außerbetriebsetzung Strom, der Installationsanmeldung Gas setzen Sie uns von der Fertigstellung Ihrer Anlage in Kenntnis. Unsere Kundendienstmonteure vereinbaren daraufhin mit Ihnen einen Termin zur Abnahme der Anlage und Inbetriebnahme des Anschlusses durch Installation eines Zählers. Auch für die Außerbetriebnahme benötigt Ihr Installateur diese Formulare. Unabdingbare Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist der nachweisliche Zahlungseingang des Anschlußkostenbeitrages auf unserem Konto.