Abrechnung des Stromverbrauchs
:: Preisbestandteile
Der Strompreis besteht aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Ein Verrechnungspreis kann hinzukommen und gesondert ausgewiesen werden, z.B. im Falle zusätzlich verlangter Abrechnungen durch den Kunden.
Hoheitliche Abgaben, Umlagen und Steuern, auf die ein Stromversorger keinen Einfluß hat, machen zur Zeit ca. 46% des Strompreises aus.
1. Grundpreis
Grundpreise werden im Abrechnungszeitraum taggenau verrechnet. Sie enthalten die Kosten für den Meßstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung.
2. Bruttoarbeitspreis
Für die Ermitlung des zu zahlenden Entgelts wird die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kilowattstunden (kWh) wird mit dem Bruttoarbeitspreis multipliziert. Er enthält alle nachfolgend aufgeführten Preise, Abgaben, Umlagen und Steuern.
2.1 Arbeitspreis
Der Arbeitspreis enthält den Preis für die Strombeschaffung und die Netznutzung ("Stromtransport").
2.2 Konzessionsabgabe
Das Entgelt für die Lieferung von Strom enthält Konzessionsabgaben, die an die Gemeinde abgeführt werden. Somit ist die Konzessionsabgabe Preisbestandteil gemäß Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I Nr. 1 vom 14. Januar 1992).
2.3 Umlagen
Zum Arbeitspreis kommen staatliche Umlagen hinzu. Das sind im einzelnen die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage) und seit dem 01.01.2012 die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV.
2.4 Steuern
Die Arbeitspreise enthalten die Energiesteuer, in der Regel 2,05 Ct/kWh. Die aufgeführten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer mit dem jeweiligen gesetzlichen Steuersatz (z.Zt. 19 %).
Für alle Fragen zur Abrechnung Ihres Stromverbrauchs und zu Ihren Vertragsdaten steht Ihnen unser Kundendienst Verbrauchsabrechnung zur Verfügung.
:: Erläuterung der Stromrechnung
Hier können Sie das kommentierte Beispiel einer Stromrechung aufrufen:

